AGB

Hundeschule Ladbergen

Allgemeine Geschäftsbedingungen DogSchool-Münsterland

§ 1 Haftpflichtversicherung
Für jedes teilnehmende Tier muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Tiere, für die keine
Haftpflichtversicherung besteht, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

§ 2 Impfnachweis
Hunde dürfen die angebotenen Leistungen nur in Anspruch nehmen, wenn sie gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sind. Der Hund muss ungezieferfrei sein. Gültige Impfungen des Hundes gegen Staupe, Hepatitis Leptospirose, Parvovirose und Tollwut sind ebenfalls Voraussetzungen für eine Teilnahme und müssen im Zweifel durch Vorlage eines Impfpasses nachgewiesen werden. Eine läufige Hündin ist von der Teilnahme ausgeschlossen.

§ 3 Ausschluss einzelner Hunde bzw. Teilnehmer
(1) Die DogSchool Münsterland behält sich vor, Hunden, die nicht für die Teilnahme an einem Angebot der DogSchool Münsterland geeignet erscheinen, die Teilnahme zu verweigern. In diesem Falle besteht selbstverständlich die Möglichkeit, durch Einzelunterricht den Hund auf die Teilnahme am Gruppenunterricht vorzubereiten. Eine Erstattung der Gebühr erfolgt nicht.
(2) Die DogSchool Münsterland behält sich auch vor, einen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, wenn dieser sich vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Veranstaltung, den Organisator oder andere Teilnehmer gefährdet. Eine Erstattung der Gebühr erfolgt nicht.

§ 4 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Für die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen ist der Halter verantwortlich (z. B. Führungszeugnis bei Listenhunden, Tragen von Maulkorb, Leinenzwang).

§ 5 Allgemeine Begriffsbestimmungen
(1) Unter Kursen ist eine in sich geschlossene Einheit von Unterrichtsstunden zu verstehen, die nur als Einheit gebucht werden kann. Die einzelnen Stunden bauen aufeinander auf und sind nicht einzeln zu absolvieren.
(2) Unter Gruppentraining sind offene Stunden zu verstehen, die zu bestimmten Zeiten angeboten werden und für die eine Anmeldung nicht unbedingt erforderlich ist.
(3) Einzelstunden sind individuelle Trainingsstunden, an denen nur der / die Ausbilder und ein bestimmter Teilnehmer mit seinem Hund/Hunden teilnehmen.

§ 6 Leistungsbeschreibung
(1) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der einzelnen Kurse sowie der konkreten Teilnahmebestätigung.
(2) Die DogSchool Münsterland behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine wesentliche Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Teilnehmer vor Antritt der Veranstaltung informiert wird. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 10 Tagen von der Veranstaltung zurück zu treten und erhält unverzüglich die evtl. eingezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Meldet er sich nicht innerhalb dieser Frist ab, gilt die neue Leistungsbeschreibung stillschweigend als angenommen. Die DogSchool Münsterland und deren Ausbilder/innen behalten sich vor, die Örtlichkeiten für die Trainingsstunden des
Einzelunterrichtes und des Gruppenunterrichtes individuell zu bestimmen.
(3) Die DogSchool Münsterland und deren Ausbilder/innen behalten sich vor, die Unterrichtsanforderungen den körperlichen Voraussetzungen und dem Alter der Tiere anzupassen.
(4) Die DogSchool Münsterland ist berechtigt, sämtliche in § 5 definierten Unterrichtsstunden durch qualifizierte Ersatzpersonen ausführen zu lassen.

§ 7 Bezahlung
Bei Annahme des Vertrages bestimmt die DogSchool Münsterland einen Zahlungszeitpunkt, der zwingend einzuhalten ist. DogSchool Münsterland ist berechtigt, für vereinbarte Einzelstunden und Kurse einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich die DogSchool Münsterland vor, Verzugsschaden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug erlischt selbstverständlich die Teilnahmeberechtigung.

§ 8 Abschluss des Vertrages
(1) Mit der Anmeldung zu einer Einzelstunde oder einem Kurs bietet der Teilnehmer der DogSchool Münsterland den Abschluss des konkreten Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich, nach telefonischer Absprache mit der DogSchool Münsterland oder für Kurse durch Eintragen in einer Teilnehmerliste durch den Interessenten. Der Vertrag kommt mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme durch dieDogSchool Münsterland zustande. Die Anmeldung erfolgt für den in der Anmeldung aufgeführten Hundehalter und dessen benannten Hund. Nach Rücksprache und in Abstimmung mit der DogSchool Münsterland kann ein Termin auch durch einen Ersatzteilnehmer wahrgenommen werden. Die Anmeldungen zu den Veranstaltungen werden dem Eingang nach aufgenommen. Nach
Überschreitung der Teilnehmerzahl ist keine Gewähr mehr für die Aufnahme gegeben.
(2) Einer bindenden Anmeldung für das Gruppentraining im Sinne von § 5 bedarf es nicht.

§ 9 Rücktritt durch den Teilnehmer
(1) Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn eines Kurses zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei der DogSchool Münsterland. Im Falle des Rücktrittes des Kursteilnehmers kann die DogSchool Münsterland folgenden Aufwandsersatz geltend machen:
– bis drei Wochen vor Beginn kostenlos
– bis auf zwei Wochen vor Beginn 20 % der Teilnahmegebühr
– bis 5 Tage vor Beginn 30 % der Teilnahmegebühr
– ab drei Tage vor Beginn 100 % der Teilnahmegebühr.
Der Aufwandsersatz entfällt, wenn eine Ersatzperson für den Teilnehmer nachrückt, welche die DogSchool Münsterland jedoch aus berechtigten Gründen ablehnen kann. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Wird die Leistung nicht in Anspruch genommen, weil
die angemeldete Hündin unerwartet läufig geworden ist oder der angemeldete Hund sich verletzt hat, wird dem Teilnehmer die entrichtete Gebühr gutgeschrieben.
(2) Vereinbarte Unterrichtstermine für Einzelstunden müssen 24 Stunden vorher abgesagt werden. Entstehen den Kursleitern auf Grund zu kurzfristiger Absagen von Einzelstunden innerhalb einer Frist von weniger als 24 Stunden Aufwendungen, werden für den Ausfall der Stunde anteilsmäßig 25 % berechnet. Erfolgt die Absage zu kurzfristig, dass der Kursleiterin bereits Fahrtkosten entstanden sind, müssen diese vom Teilnehmer übernommen werden.

§ 10 Rücktritt durch die DogSchool Münsterland
Die DogSchool Münsterland behält sich einen Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn eines Kurses vor, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung des bereits gezahlten Teilnahmepreises.
(2) Bei Ausfall aus organisatorischen Gründen, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die eine Durchführung der Veranstaltung unzumutbar erschweren, ist die DogSchool Münsterland ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die ausgefallenen Stunden werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Auf Wunsch kann das Entgelt für noch nicht abgeleistete Stunden erstattet werden.

§ 11 Haftung der Teilnehmer
(1) Die Teilnehmer/innen haften für alle von sich und / oder Ihrem Tier verursachten Schäden gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Teilnahme oder der Besuch der Kurse, Gruppentrainings- oder Einzelstunden erfolgt auf eigenes Risiko. Jegliche Begleitpersonen sind hiervon in Kenntnis zu setzten. Kursteilnehmer haben für die Sie begleitenden Kinder und Jugendliche die Aufsichtspflicht.

§ 12 Haftung der DogSchool Münsterland
Die DogSchool Münsterlande haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Soweit es sich um Körperschäden handelt, ist die Haftung auf den dreifachen Teilnahmepreis beschränkt. Die DogSchool Münsterland haftet insbesondere nicht für Schäden, die von anderen Kursteilnehmern oder deren Hunden herbeigeführt werden. Die DogSchool Münsterland weist ausdrücklich darauf hin, dass die auf dem umfriedeten Betriebsgelände befindlichen Agility-
Sportgeräte ausschließlich für die Benutzung durch Hunde bestimmt sind. Sie sind als Spielgeräte für Menschen nicht geeignet. Die Geräte dürfen nur nach ausdrücklicher Erlaubnis durch die Ausbilder benutzt werden. Erwachsene Kursteilnehmer haben dafür Sorge zu tragen, dass in ihrer Begleitung befindliche Personen, insbesondere Kinder und Jugendliche die Geräte nicht bestimmungsfremd benutzen. Jegliche Begleitpersonen sind hiervon in Kenntnis zu setzen.

§ 13 Gebühren
Die vertraglich vereinbarten Gebühren richten sich nach dem konkreten Teilnahmevertrag.

 14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 15 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Tecklenburg